Geschäftsbedingungen

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie mich bitte spätestens am Vormittag des vorhergehenden Werktages an, im Falle eines Erstgespräches jedoch 2 Werktage vorher, da ich für Sie meinen gesamten Arbeitsmorgen freihalte. Ich stelle diese Zeit sonst in Rechnung.

Bei Nichteinhaltung verpflichten Sie sich zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 50,00 (Folgetermine) bzw. 100,00 Euro (Erstgespräche).